Sterbegeld

Sterbegeld wurde bis Ende des Jahres 2003 von den Krankenkassen als finanzielle Unterstützung im Todesfall gezahlt. Das Geld half den Hinterbliebenen, die Kosten für eine würdige Bestattung zu tragen.

Was ist Sterbegeld?

Als Zuschuss zu den Bestattungskosten haben die gesetzlichen Krankenkassen in der Vergangenheit beim Tod eines Versicherten das sogenannte Sterbegeld gezahlt. Seit Anfang 2004 zählt das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Eine umfassende Eigenvorsorge ist damit noch wichtiger geworden. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen oder mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG einen Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag einzugehen.

Sterbegeldversicherung – was ist das?

Was versteht man unter einer Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung dient der Bestattungsvorsorge. Sie gilt als Sonderform der Kapitallebensversicherung. Die vereinbarte Auszahlungssumme fällt dabei geringer aus als bei einer Lebensversicherung. Mit einer Sterbegeldversicherung macht man sich bei der eigenen Beerdigung unabhängiger von den finanziellen Mitteln der Angehörigen. Wer sich ein würdevolles Begräbnis nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen wünscht, kann sich mit einer Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten finanziell absichern.


Warum eine Sterbegeldversicherung?

Mit Beginn des Jahres 2004 wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft. Damit ist es noch wichtiger geworden, über die finanzielle Absicherung des eigenen Begräbnisses nachzudenken und entsprechend vorzusorgen. Die Kosten für eine Bestattung richten sich nach den persönlichen Wünschen und können schnell eine Höhe von bis zu 10.000 Euro erreichen. Nicht nur die Kosten für den Bestatter, auch die Friedhofsgebühren sowie Ausgaben für den Sarg, den Blumenschmuck und die Trauerfeier lassen das vorhandene Budget schnell schrumpfen. Mit einer privaten Sterbegeldversicherung fangen Sie die Kosten voll oder zumindest anteilig auf und nehmen Ihren Angehörigen die größte finanzielle Last. Sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung allerdings nur dann, wenn man selbst keine Rücklagen für die Kosten aufbauen kann.

Sterbegeldversicherung – wer bekommt das Geld?

Wer erhält das Geld und wie lange läuft die Sterbegeldversicherung?

Wird bei Abschluss der Sterbegeldversicherung keine bezugsberechtigte Person eingetragen, wird die Versicherungssumme im Todesfall an den Erben beziehungsweise die Erbengemeinschaft ausgezahlt. Das Geld fließt dann in die Erbmasse ein. Erbberechtigt ist zunächst der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, gefolgt von den Kindern, Enkelkindern, Eltern und Großeltern. Der genaue Ablauf ist in der Erbenordnung des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Wer sichergehen möchte, dass die Auszahlung bei der richtigen Person ankommt, sollte den Wunschempfänger im Versicherungsvertrag festlegen.

Wie lange muss man in die Sterbegeldversicherung einzahlen?

Die Laufzeit der Sterbegeldversicherung fällt unterschiedlich aus und ist abhängig von der Versicherungssumme. Je nach Versicherungsunternehmen müssen die Beiträge bis zum 65., 75. oder 85. Lebensjahr entrichtet werden. Bei einigen Tarifen wird sogar lebenslang in die Sterbegeldversicherung eingezahlt. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt, der damit ein würdevolles Begräbnis organisieren kann.

Totenschein

Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt und dient als Nachweis. Tritt der Tod im Krankenhaus, Heim oder Hospiz ein, wird das Dokument dort erstellt.

Versicherungsschein

Der Versicherungsschein enthält wichtige Angaben zur Bestattungsvorsorge. Die Vorlage des Scheins kann die Bearbeitungszeit verkürzen.

Begleitschreiben

Das begleitende Schreiben enthält die Bankdaten und die Anschrift des Bezugsberechtigten. Es muss von der begünstigen Person unterschrieben werden.

Sterbeurkunde in Kopie

Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt des Sterbeortes beantragt. Sie dient dem Nachweis des Todes. Todeszeitpunkt und Ort sind darin vermerkt.

Geburtsurkunde

Mit der Vorlage der Geburtsurkunde des Verstorbenen wird der eindeutige Nachweis erbracht, für wen das Versicherungsgeld angefordert wird.

Erbschein

Wenn in der Sterbegeldversicherung kein Empfänger eingetragen wurde, ist ein Erbschein vorzulegen. Der Schein wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt.

Unsere Leistung

Information über die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge

Die Beratung über eine angemessene Bestattungsvorsorge zählt zu den wichtigsten Aufgaben eines Bestatters. Wir informieren Sie gern, wie Sie finanziell vorsorgen können und welche Wünsche im Rahmen der Bestattungsvorsorge für die eigene Beerdigung festgehalten werden können.

Wichtige Fakten zur Sterbegeldversicherung:

Warum? aufklappen zuklappen

Die Angehörigen erhalten damit finanzielle Unterstützung für die Ausrichtung der Bestattung.

Wer? aufklappen zuklappen

Als Begünstigte können Ehepartner, Kinder, Freunde oder andere Angehörige eingetragen werden.

Wann? aufklappen zuklappen

Die Auszahlung erfolgt zeitnah nach Vorlage der entsprechenden Dokumente.

Welche Arten von Sterbegeld gibt es?

Seit Anfang 2004 zählt das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Die zuvor verbindliche Leistung wurde ersatzlos aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen. Im Todesfall besteht demnach kein Anspruch mehr auf diese finanzielle Unterstützung. Einige Gruppen bilden dabei eine Ausnahme und können die Bezuschussung der Bestattungskosten weiterhin in Anspruch nehmen.

 

Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung

Stirbt jemand durch einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Krankheit, erhalten die Hinterbliebenen das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder Arbeitnehmer, Auszubildende oder Schüler ist gesetzlich unfallversichert.

 

Sterbegeld von der Rentenversicherung

Über die gesetzliche Rentenversicherung wird kein Sterbegeld ausgezahlt. Es gibt jedoch eine andere Form der finanziellen Unterstützung. Die Rentenversicherung unterstützt beim Tod des Ehepartners mit der Auszahlung der Rente für Hinterbliebene im Sterbevierteljahr. In diesem Zeitraum bekommt der Partner die volle Höhe der Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Anschließend verringert sich der Betrag je nach Rentenhöhe auf 55 bis 60 Prozent der sogenannten großen Witwenrente.

 

Sterbegeld vom Arbeitgeber

Der Arbeitgeber zahlt in der Regel kein Sterbegeld. Der öffentliche Dienst stellt dabei allerdings eine Ausnahme dar. In manchen Tarifverträgen ist das Sterbegeld als Arbeitgeberleistung festgesetzt. Bei Zweifeln über die Bezuschussung der Bestattungskosten fragen Sie beim Arbeitgeber oder der gewerkschaftlichen Vertretung nach.

Wer bekommt noch Sterbegeld?

Für Angestellte gibt es in der Regel kein Sterbegeld. Im öffentlichen Dienst kann das Sterbegeld im Tarifvertrag festgesetzt sein. Laut Beamtenversorgungsgesetz haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von zwei Monatsgehältern. Ist auch der Ehepartner verstorben, wird das Sterbegeld an die Kinder ausgezahlt. Für Landesbeamte unterschiedlicher Bundesländer können jeweils andere Regelungen gelten. Folgende Gruppen bilden weiterhin eine Ausnahme:

  • Hinterbliebene von Verstorbenen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Krankheit gestorben sind
  • Hinterbliebene von Kriegsopfern
  • Beamte des Bundes und der Länder
  • Hinterbliebene von Arbeitnehmern mit besonderen Zusatzleistungen

Häufige Fragen zu Sterbegeld zur Sterbegeldversicherung

Was sind Sterbekassen? aufklappen zuklappen

Bei einer Sterbekasse handelt es sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, bei dem eine Sterbeversicherung zur Deckung der Bestattungskosten abgeschlossen werden kann. Absicherung über Sterbekassen kann zwar bessere Renditechancen beinhalten, ein Schutz im Fall der Insolvenz wie bei Versicherern besteht bei Sterbekassen nicht.

Sind Sparpläne eine Alternative zum Sterbegeld? aufklappen zuklappen

Es kann sinnvoll sein, Monat für Monat einen bestimmten Betrag zu sparen und auf ein Geldmarkt- oder Festgeldkonto oder einen Banksparplan einzuzahlen. Die Hinterbliebenen wissen dann, welches Geld sie nach dem Wunsch des Verstorbenen für die Beerdigung verwenden können. Informieren Sie sich im Vorfeld der Anlage über die aktuelle Zinslage.

Ist Sterbegeld steuerpflichtig? aufklappen zuklappen

Wer Sterbegeld bezieht, muss damit rechnen, dass dieses steuerpflichtig ist. Der zur Verfügung stehende Betrag verringert sich daher auf Basis der individuell berechneten Einkommenssteuer. Sterbegeld aus einer betrieblichen Vereinbarung muss bei Auszahlung voll versteuert werden. Auch Hinterbliebene von Beamten müssen für das Sterbegeld Steuern zahlen.

Ist die Auszahlung der Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten möglich? aufklappen zuklappen

Ja, grundsätzlich kann die Sterbegeldversicherung vorzeitig gekündigt und ausgezahlt werden. Allerdings wird dann nicht der gesamte eingezahlte Betrag ausgezahlt, sondern nur der sogenannte Rückkaufswert. Im Prinzip muss man die bereits gezahlten Beiträge zurückkaufen, was einen Wertverlust bedeutet.

Was passiert mit dem Restbetrag der Sterbegeldversicherung? aufklappen zuklappen

Sind die Bestattungskosten geringer als die Versicherungssumme, gehört der restliche Betrag den Begünstigten. Auch wenn der Bestatter als Bezugsberechtigter eingetragen wurde, haben die Erben Anspruch auf einen Teil der Auszahlung. Sobald der Anspruch mittels Erbschein nachgewiesen wurde, muss der Bestatter den Restbetrag auszahlen.

Gibt es weitere Alternativen zur Sterbegeldversicherung? aufklappen zuklappen

Nicht für jeden ist eine Sterbegeldversicherung geeignet. Gerade für junge Menschen gibt es oft sinnvollere Vorsorgemöglichkeiten. Auch ältere Menschen, die noch über genügend Zeit und die finanziellen Mittel verfügen, um für die Bestattung vorzusorgen, können auf Alternativen wie z. B. eine Risikolebensversicherung zurückgreifen. Sprechen Sie uns gern dazu an!

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